Über uns

Über uns

Worum geht es uns?

Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus haben in Deutschland aus juristischer Sicht nach Asylbewerberleistungsgesetz Anspruch auf medizinische Behandlung bei akuten oder schmerzhaften Krankheitszuständen. Um dieses Recht geltend machen zu können, müssen sie sich an das Sozialamt wenden.

Das Sozialamt als öffentliche Behörde wiederum ist gesetzlich zu einer Weitergabe der Daten an die Ausländerbehörde verpflichtet (§87 Aufenthaltsgesetz), womit Menschen ohne Aufenthaltsgenehmigung o.ä. eine Abschiebung droht. Zwar dürfen seit Herbst 2009 die Sozialämter auf Grund des erweiterten Geheimnissschutzes keine Daten mehr an die Ausländerbehörde weitergeben, die im Rahmen einer ärztlichen Konsultation erhoben wurden; diese Einschränkung ist vielen MitarbeiterInnen in den Ämtern jedoch noch nicht bekannt und wird in der täglichen Arbeit noch wenig berücksichtigt.

Die berechtigte Angst vor Abschiebung führt dazu, dass medizinische Leistungen nicht in Anspruch genommen werden können und Krankheiten nicht oder zu spät erkannt werden und oft nicht adäquat oder sogar gar nicht behandelt werden. Zu spät therapierte Erkrankungen können chronifizieren oder/und zu sehr kostenintensiven Notfallbehandlungen im Krankenhaus führen und darüber hinaus schwerwiegende gesundheitliche Folgen für die PatientInnen haben. Auch Schwangerschaften werden oft nicht medizinisch betreut, was mit einem hohen Risiko für das Leben von Mutter und Kind verbunden ist.

Wer sind wir?

Um diese humanitäre Katastrophe vor unserer eigenen Haustür zu lindern, haben sich 1994 die ersten nicht-staatlichen Anlaufstellen mit dem Ziel gegründet, anonym und kostenlos medizinische Hilfe an Illegalisierte zu vermitteln. Sie nennen sich Medibüros, MediNetze oder Medizinischen Flüchtlingshilfen und sind meist in Form von spendenfinanzierten, eingetragenen Vereinen organisiert. Die ehrenamtlichen MitarbeiterInnen dieser Stellen vermitteln die PatientInnen an Arztpraxen, PsychotherapeutInnen, Hebammen, und PhysiotherapeutInnen – bei Bedarf in Einzelfällen auch an Kliniken. Mittlerweile gibt es über das gesamte Bundesgebiet verteilt 39 solcher unabhängiger Netzwerke aus Freiwilligen, ÄrztInnen und Angehörigen anderer medizinischer Berufe, die sich bemühen, wenigstens eine Minimalversorgung der Betroffenen zu gewährleisten.

Was wollen wir?

Auf Bundes- und Landesebene bemühen sich diese unabhängigen Stellen um eine Verbesserung des Zugangs zu gesundheitlichen Leistungen für Illegalisierte, die Verbesserung der ungesicherten Gesundheitsversorgung von hier lebenden, nicht krankenversicherten EU-StaatsbürgerInnen und eine konstruktive Vernetzung der MediBüros, Medizinischen Flüchtlingshilfen und MediNetze.

Krankheit darf nicht zu Abschiebung führen

Eine Inanspruchnahme der Leistungen des Gesundheitswesens darf nie zur Abschiebung führen; andernfalls kann man nicht davon sprechen, dass das Recht auf Gesundheitsversorgung erfüllt wäre. So existiert seit September 2009 eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz, die die Weitergabe von personenbezogenen Daten an die Ausländerbehörden durch medizinisches Personal, aber auch durch Verwaltung und öffentliche Stellen wie das Sozialamt im Sinne des verlängerten Geheimnisschutzes verbietet. Da diese Vorschrift bisher uneinheitlich Berücksichtigung findet, fordern die Medibüros und MediNetze ihre bundesweite Umsetzung.

Gesetzliche Restriktionen müssen sich ändern

Die Regelversorgung ist dadurch jedoch noch nicht gewährleistet. Deswegen fordern die Medibüros und MediNetze die Abschaffung der Übermittlungspflicht nach §87 Aufenthaltsgesetz auf Bundesebene sowie die Abschaffung der Einschränkung von Gesundheitsleistungen wie sie das Asylbewerberleistungsgesetz beinhaltet.

Bis zur Umsetzung dieser Forderung setzen sich Medibüros und MediNetze für Lösungen auf kommunaler und Länderebene ein. So wurde 2016 in Niedersachsen und 2017 in Thüringen nach Verhandlungen zwischen den jeweiligen Landesregierungen und den MediNetzen Hannover und Göttingen bzw. Jena Anonyme Krankenscheine eingeführt, die von den MediNetzen konzeptioniert und getragen sowie von den Landesregierungen finanziert werden.